Datenschutz bei der Datenschutzmeldung beim Landesdatenschutzbeauftragten
Im der DSGVO steht drin, daß man seinen Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde zu melden hat. Der zuständige Landesdatenschutzbeauftragte hier in Thüringen hat dafür ein sehr interessantes Formular erstellt.
Das Formular
Zum einen ist das Formular keine online-Einreichung, die dem TLfDI die Arbeit erleichtern würde. Stattdessen ist handelt es sich um ein Microsoft Word-Dokument, das man ausfüllen und ausdrucken soll. Anschließend ist das Dokument auf dem Postweg zu versenden, da in der Einreichungsaufforderung keine eMail-Adresse angeben wird.
Der Inhalt des Formulars ist ebenfalls überraschend:
Da stellt sich die Frage, ob denn die Angaben überhaupt alle benötigt werden. Wozu braucht die Aufsichtsbehörde beispielsweise die Webseite des bestellten Datenschutzbeauftragten?
Und dann stellt sich die Frage, was man da eigentlich melden muß.
- Die verantwortliche Stelle ist ja noch klar.
- Kommt bei Datenschutzbeauftragter aber nun der Datenschutzbeauftragte hin oder nur dann, wenn es ein interner ist?
- Oder wird ein interner DSB als externer gemeldet, bei dem das Auswahlfeld externer auf Nein gestellt wurde?
Für die Kirchgemeinde kann ich das gut ausfüllen. Zuerst die Gemeinde, dann der örtlich zuständige DSB der Landeskirche, und dann der extern bestellte DSB des Verbands der evangelischen Kirchen in Berlin. Auf Beschluß der Landessynode wurde also der (externe) DSB an Stelle des (örtlichen) DSB für zuständig erklärt. Aber sonst?
Das Leak
Öffnet man aber die Eigenschaften des Dokumentes (was ich getan habe, weil das Dokument sich heute am Tag verändert zu haben schien), dann staunt man:
Autsch.
Wo meldet man diesen Datenschutzverstoß eigentlich?
Update
Seit heute früh (25.5.2018) gibt es ein neues Formular. Der Link zum alten Formular wird redirected.
Diesmal ist es besser ...
Danke.
Da nun keine Notwendigkeit für die Speicherung dieser personenbezogenen Daten besteht, habe ich auch die Klarnamen und E-Mail-Adressen unkenntlich gemacht.
Und kürzlich ein Ablehnungsschreiben, weil wir ein Formular benutzt haben, daß er inzwischen wieder geändert hat. Wir hätten damals schon das jetzige Formular nutzen müssen.
Bitte zum Unkenntlich machen die Daten immer schwärzen, statt Rausch- oder Unschärfefilter zu verwenden. Im Netz gibt es einfache Anleitungen wie Filter mit Photoshop und Co. teilweise rückgängig gemacht werden können.
https://www.lda.bayern.de/de/dsb-meldung.html
Immerhin wird explizit darum gebeten, von einer Meldung in Papierform abzusehen.
Welcome to reality. "New mans land"
Die sollten doch bitte alle mal den Taschenrechner benutzen bevor sie Quantenphysik mit dem Brecheisen berechnen wollen.
Danke schön.
Gute nacht.
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