Datenschutz bei der Datenschutzmeldung beim Landesdatenschutzbeauftragten

Anzahl der Kommentare: 13, Seiten: 1
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vPierre 24.05.2018 19:19
Tja natürlich hat jeder der hier angeführten Mitarbeiter vorher räumlich und zeitlich unbegrenzt schriftlich (wahrscheinlich notariell beglaubigt) unwiderruflich zugestimmt, das die Daten weitergegeben werden dürfen und sie vorsorglich zustimmen, das sie jegliche Spam nun fein säuberlich im Piostfach archivieren.
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Klaus 24.05.2018 20:13
Wenn wir Dateien mit diesen „bearbeitet-von“ Daten nicht mehr versenden dürfen, müssen wir aber die wissenschaftliche Forschung abschaffen. Denn viiiele Paper werden von mehreren Personen bearbeitet, und dabei fleißig mehrfach über den großen Teich gesendet (email, unverschlüsselt).
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philipp 24.05.2018 20:28
Klaus,

die Daten kann man entfernen. Word nennt das "Dokument prüfen" oder "veröffentlichen" oder so.
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NIco 24.05.2018 22:33
Immerhin hat da schon jemand ein Formular gebaut, in NRW wurde man total überrascht und arbeitet jetzt an einem einheitlichen Formular/Meldeverfahren. Wer sich ans Gesetz halten möchte und einfach formlos meldet wird gewarnt das dies nicht berücksichtigt werden kann. Man ist allerdings großzügig und sieht bis 31.12.2018 von einer Verfolgung/Ahndung dieses Verstoßes ab.
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Hans-Paul Broschart 24.05.2018 22:55
> Wo meldet man diesen Datenschutzverstoß eigentlich?
Beim der Bundesdatenschutzbeauftragten.
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Armin 24.05.2018 23:10
Muss ich mir jetzt extra eine Windows- & Word-Lizenz besorgen (und eine VM aufsetzen), nur um dieses Formular ausfüllen zu können, oder funktioniert das auch unter meinem Linux mit LibreOffice?
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Sebastian 24.05.2018 23:44
http://forum-landtag.thueringen.de/sites/default/files/downloads/VL%206_3853.pdf

Welcome to reality. "New mans land"

Die sollten doch bitte alle mal den Taschenrechner benutzen bevor sie Quantenphysik mit dem Brecheisen berechnen wollen.

Danke schön.

Gute nacht.
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Manu Toennies 25.05.2018 05:33
Hinweis: Kirchliche Datenschutzbeauftragte werden nicht an staatliche DSB, sondern deren Pendant auf Kirchenseite gemeldet, siehe beispielsweise Datenschutz.ekd.de
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Manu Toennies 25.05.2018 05:37
Ich sollte mich genauer ausdrücken. Die Zuständigkeit der staatlichen DSB ist nicht bei allen Landeskirchen so geregelt. Die EKiR zum Beispiel bleibt bei ihrer eigenen Struktur.
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GDPR 25.05.2018 07:26
Wie hält es sich eigentlich mit der Einverständniserklärung hier zwingend anzugebenden Emailadresse und Namen?
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Norbert 25.05.2018 08:50
Hier in Bayern soll es ein "Meldeportal" für die Meldung geben, das wurde aber nicht rechtzeitig fertig, weshalb die Meldefrist jetzt erstmal bis zum 31. August 2018 verlängert wurde:

https://www.lda.bayern.de/de/dsb-meldung.html

Immerhin wird explizit darum gebeten, von einer Meldung in Papierform abzusehen.
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poiuz 28.05.2018 07:50
Ich kann 7 von den 8 Vor- und Nachnamen komplett und einen teilweise lesen ohne dass ich jetzt ein Bildbearbeitungsprogramm benutzt hätte.

Bitte zum Unkenntlich machen die Daten immer schwärzen, statt Rausch- oder Unschärfefilter zu verwenden. Im Netz gibt es einfache Anleitungen wie Filter mit Photoshop und Co. teilweise rückgängig gemacht werden können.
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Lutz Donnerhacke 24.08.2018 13:22
Aktueller Stand ist, daß nach zwei Monaten aufgrund einer Mahnung unsererseits eine Eingangsbestätigung kam.

Und kürzlich ein Ablehnungsschreiben, weil wir ein Formular benutzt haben, daß er inzwischen wieder geändert hat. Wir hätten damals schon das jetzige Formular nutzen müssen.

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