Zur Lage in Thüringen

Hier mal eine Übersicht wie es zur Situation in Thüringen kam, wo wir gerade sind und wie es weiter gehen kann, wenn man sich an die Verfassung hält.

Thüringenwahl - Copy

Gestrichelte Linien sind nicht mehr möglich. Richtig dicke Linien sind die, die sich ereignet haben. Dünnere Linien sind noch offene Möglichkeiten.

Blaue Kästen sind Ereignisse oder Zwischenstände. Rot Kästen sind Abstimmungen. Grüne Kästen sind Endzustände.

Die Fahne gibt an, wo wir gerade sind.  Ich versuche das aktuell zu halten.

Der Weg zu Neuwahlen

Zu Neuwahlen gelangt man zunächst über eine Selbstauflösung des Parlamentes. Die FDP hat das ins Gespräch gebracht, ist aber nicht antragsberechtig. Darüberhinaus gibt es Widerstände gegen eine Neuwahl zumindest aus den Fraktionen der AfD und CDU. Es dürfen nicht mehr als 29 Stimmen für die Auflösung fehlen, die AfD hat 22, die CDU 21 Sitze.

Problematisch an diesem Weg ist, dass bis zur Neuwahl des Ministerpräsidenten durch den dann neu gewählten und neu konstituierten Landtag das Land ohne funktionierende Landesregierung bleibt. Es gelten dabei folgene Fristen:

  • Art 50(2) gibt 30 Tage zwischen Antrag und Abstimmung über die Selbstauflösung vor.
  • Art 50(2) begrenzt die Zeit bis zur Neuwahl auf 70 Tage.
  • Dann kommen noch bis zu 30 Tage bis zur Konstituierung nach Art 50(3) hinzu.
  • Weitere Fristen bis zur Wahl des Ministerpräsidenten nach Art70(2) legt die Verfassung nicht fest.

Mit viel Wohlwollen kann man also von ca. einem halben Jahr bis zur Wahl eines neuen Ministerpräsidenten durch einen neuen Landtag aus gehen.

Ein anderer Weg geht über die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten (z,B. mit einfacher Mehrheit im dritten Wahlgang).

Dieser nimmt die Wahl an und stellt sofort die Vertrauensfrage, die er (mangels absoluter Mehrheit) verliert. In den folgenden drei Wochen gelingt es dann nicht, einen neuen Ministerpräsidenten zu wählen. Die Nichtwahl ist schon kniffliger, da hier entweder das Landtagspäsidium bewusst keine Wahl einleitet, oder jeder gewählte Kandidat die Annahme der Wahl verweigert.

So ist der Weg über einen temporären Ministerpräsidenten zur Neuwahl ein unwürdiges politisches Schauspiel.

Der Weg zu einer Regierung

Was derzeit gar nicht mehr geht, ist, dass Herr Kemmerich eine Regierung bildet. Er hat das Heft des Handelns aus der Hand gegeben, es geht nur mit Selbstauflösung oder der Wahl eines neuen MP weiter. Solange sich aber an der aktuellen Situation nichts ändert, bleibt er geschäftsführend im Amt.

Linke-SPD-Grün

Stellt sich Bodo Ramelow wieder zur Wahl als Ministerpräsident und gewinnt er diese Wahl, so kann er die geplante Minderheitsregierung bilden. Dabei gibt es jedoch Schwierigkeiten.

Die Wahl von Herrn Ramelow darf nicht von den Stimmen der AfD abhängen. Diese hatte angekündigt, ihn zu wählen, damit er dann wegen des Makels die Wahl nicht annehmen dürfe. Es ist also zwingend notwendig, dass in den ersten Wahlgängen eine Mehrheit von mindestens 68 = 46 (Mehrheit) +22 (AfD) bekommt, so nicht sicher ist, dass auch Stimmen von der CDU oder FDP kommen. In Verhandlungen wurde im Rahmen des "Stabilitätspaktes" ausgemacht, dass die fehlenden Stimmen von der CDU kommen sollen.

Auch nach der Wahl muss die Minderheitsregierung sich regelmäßig um die fehlenden vier Stimmen zur Mehrheit bemühen. Gegen ein vereintes oppositionelles Parlament kann eine Minderheitsregierung niemals an. So habt bereits in dieser Wahlperiode die FDP Gesetzesvorschläge zur Abschaffung von Gesetzen der vorigen Regierung eingebracht. Sei es zur Windkraft im Thüringer Wald oder zum Wahlrecht. CDU und AfD äußerten sich zu diesen Vorschlägen positiv, könnten also die Minderheitsregierung zwingen, gegen ihre eigenen Überzeugen zu handeln.

In Anbetracht der Vorgänge der letzten Monate ist eigentlich nicht davon aus zu gehen, dass diese Minderheitsregierung mit Wohlwollen rechnen kann. Da die politische Situation innerhalb der CDU zu unangenehm wurde, besteht trotz aller Querelen hier die Chance einer Tolerierung durch die CDU.

Linke-SPD-Grün-FDP

Diese Koalition hätte eine knappe Mehrheit. Sie wurde direkt nach der Wahl angesprochen, aber umgehend von der FDP zurück gewiesen. Nach den jüngsten Ereignissen um den FDP-Landeschef Kemmerich ist nicht zu erwarten, dass es zu diese Konstellation kommt.

Linke-CDU

Diese Koalition hätte mit 50 Sitzen eine Mehrheit. Sie wurde direkt nach der Wahl ausgelotet, aber sofort mit Verweis auf den Unvereinbarkeitsbeschluss seitens der Bundes-CDU unterbunden. Um zu einer tragfähigen Regierung zu kommen, müsste sich nun die Landes-CDU programmatisch vom Bund lösen. Damit ist aber nicht zu rechnen.

CDU-SPD-Grüne-FDP

Dieser Minderheitsregierung fehlen ganze sieben Stimmen zur Mehrheit. Obwohl die CDU-Fraktion diese Konstellation bevorzugte, waren weder SPD noch Grüne dazu bereit.

AfD-CDU-FDP

Diese Parteiengruppe hätte eine knappe Mehrheit und kann, wenn sie will, auch gemeinsam abstimmen, wie sich bei der Wahl zum Ministerpräsidenten Kemmerich gezeigt hat. Wie schon erwähnt, gibt es auch inhaltliche Gemeinsamkeiten, die vor allem von der FDP mit Gesetzesinitativen ausgelotet werden.

Obwohl es gesellschaftlich inakzetabel ist, eine solche Koalition zu bilden, könnte sich aus rein pragmatischen Gründen trotzdem eine Zusammenarbeit ergeben. Der geschäftsführende Ministerpräsident Kemmerich ist von der FDP und hat die Vorgaben des Parlaments umzusetzen. Die FDP Fraktion hat schon mehrere Gesetzesvorhaben in den aktuellen Landtag eingebracht, die mit den Stimmen der drei Parteien angenommen werden könnten.

Der Modus operandi dieses Konstrukts wäre die staatspolitische Verantwortung aller Beteiligten, ohne formale, öffentliche Absprachen zu treffen. Die Landes-CDU hätte die Chance sich personell aus der Landesregierung rauszuhalten und trotzdem mitzuregieren. Die FDP kann sich als Schadensbegrenzer profilieren und die AfD freut sich.

All diese Spekulationen haben sich mit der kommenden Neuwahl des MP am 4. März zerschlagen. Die FDP und Herr Kemmerich haben den Gestaltungsspielraum durch komplette Inaktivität verstreichen lassen.

Neuwahl mit Übergangs-MP

Am 17.2. haben die Parteien zusammen gesessen und es sah danach aus, mit der ehemaligen Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) als Übergangs-MP den Weg zur Neuwahl gehen zu wollen. Diese Geste seitens der Linken hinterlässt einen doppelten Eindruck: Zum Einen ist Ramelow damit aus der Schußlinie, was den Wahlkampf erleichtert. Zum Anderen wird es nun für die bisher blockierende CDU praktisch unmöglich, sich dem Konsens zu verweigern. Darüberhinaus ist es eine Ohrfeige für Mohring.

Dieser Zwistes hatte Auswirkungen auf die Bundes-CDU: Den Rücktritt von Frau Kramp-Karrenbauer incl. einer Richtungsdebatte in der CDU selbst. Herr Mohring ist am 2.3. als Fraktionschef durch Herrn Voigt abgelöst worden.

Um die "Stabilitätsvereinbarung" mit der CDU zu hintertreiben, gibt die Ansage aus AfD-Kreisen, bei der Wahl für Herrn Ramelow zu stimmen und zwar mit vier Stimmen weniger als die Fraktion stark ist. Die Idee ist dann zu behaupten, man hätte komplett für Herrn Ramelow gestimmt, um die vier Stimmen aus der CDU unsichtbar zu machen. Damit wäre Herr Ramelow gezwungen, die Wahl abzulehnen.

Als neuer Paukenschlag tritt seit dem 2.3, auch Herr Höcke von der AfD direkt zur Wahl des MP am Mittwoch an. Dies hat mehrere Konsequenzen:

  • Sollte Herr Ramelow nicht im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit gewählt werden, so kann er nicht auf die folgenden Wahlgänge verzichten, um das Verfahren zum Abbruch zu bringen. Würde er das tun, wäre Herr Höcke der neue MP.
  • Die AfD führt als Argumentation neu ein, dass die CDU und FDP die Stimmen für Herrn Ramelow verweigert haben und will sie nun dazu zwingen, dies auch einzuhalten, d.h. das "Stabilitätsabkommen" zu brechen. Wie auch immer die Abgeordneten der CDU hier abstimmen, sie können nur verlieren.

FDP und CDU wollen der Situation dadurch entgehen, dass sie bei der Wahl den Saal verlassen (siehe auch die Klogangaffäre). Gesichtswahrend bei der CDU kommt ein Coronaverdacht hinzu, der sich jedoch als unbegründet erwies.

Ein aktuelles Gerücht spricht davon, dass die AfD mit 18 Stimmen für ihren Kandidaten Höcke stimmen wird und mit vier Stimmen für Ramelow. Würde das so passieren, dann:

  • stimmt die CDU und FDP im ersten Wahlgang dokumentierbar (abwesend) mit Enthaltung, so wäre Ramelow mit den Stimmen der AfD gewählt.
  • stimmen mindestens vier Abgeordnete der CDU für Ramelow, wird die AFD die CDU gebrochener Wahlversprechen bezichtigen.
  • stimmen vier Abgeordnete der CDU für Höcke, um den angekündigten(!) Coup auszuhebeln, so müssen sie fürchten, dass die AfD doch komplett für den eigenen Kandidaten zu stimmen, und dann der CDU die Mehrstimmen (22+x) für Herrn Höcke vorhalten zu können.

Sollte es zu der Situation kommen, dass Herr Ramelow mit den AfD-Stimmen gewählt würde, so nehme ich an, dass er die Wahl annimmt, um sofort die Verauensfrage zu stellen, was zu sofortigen Neuwahlen führt. Es sei denn die AfD, CDU und FDP stimmen dann für Herrn Ramelow, um die chaotische Situation aufrecht zu erhalten.

Direkt vor der Wahl hat Herr Ramelow bekannt gegeben, dass er für alle drei Wahlgänge zur Verfügung steht und die CDU und FDP um konsequente Enthaltung bittet. Er hat damit die Chance im dritten Wahl mit der einfachen Stimmenmehrheit gewählt zu werden. Das ist ein generöses Angebot an die CDU, ihre innere Zerissenheit gesichtswahrend verstecken zu dürfen. Es ist aber auch gleichzeitig die Aufkündigung des "Stabilitätspakts", der eine Neuwahl im kommenden Jahr vorsieht.

Auch in desem Fall bleibt offen, wie Herr Ramelow mit der Situation umgehen will, in den ersten Wahlgängen eine absolute Mehrheit zu bekommen. Dies kann passieren, wenn die AfD ihre Ankündigen wahrmacht, mit vier Stimmen für Ramelow zu stimmen.

Ramelow ist gewählt

Dritter Wahlgang

abgegebene Stimmen: 85
Ja-Stimmen für Ramelow: 42
Nein-Stimmen: 23
Enthaltungen: 20

Ramelow nimmt die Wahl an.

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Lutz Donnerhacke 11.02.2020 15:01
"Neuer MP im dritten Wahlgang" heißt jetzt "Art70(3)" und meint: Irgendjemand wird irgendwie gewählt ob absolut im Ersten, Zweiten, oder relativ im Dritten.

Der andere Fall "Neuer MP wird in einem Versuch absolut gewählt" heißt jetzt "Art73" und man hat mich davon überzeugt, dass dieser auf einen Person, die geschäftsführend im Amt ist, nicht anwendbar ist.
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Benedikt 11.02.2020 10:54
Gibt es nicht die Variante mit "Neuer MP nach einfacher Mehrheit im dritten Wahlgang" nicht mehr?

2 Kommentare

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